Nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu bestimmen um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung Ihren eigenen Sachverständigen beauftragen möchte. Suchen Sie sich einen Sachverständigen Ihres Vertrauens. Nur so können Sie sicher sein, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv und neutral begutachtet wird.
Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Kosten für das Gutachten bzw. den Kfz-Gutachter ab einer Schadenshöhe von ca. 700 Euro zu übernehmen.Sollten die Kosten darunter liegen oder die Schadenshöhe ist für sie schwer abschätzbar, können Sie mich gerne anrufen. Ein paar Fotos (z.B. per WhatsApp 0172-36 26 399) helfen für eine erste Beurteilung meist schon aus.
Wir besprechen die Vorgehensweisekostenfrei (0172-36 26 399)und teilen Ihnen mit,ob die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll ist und wer die Kosten dafür trägt.
Zertifizierter Kfz-Unfallgutachter für Schäden und Bewertung mit geprüfter Qualifikation
KFZ-Meister und staatlich geprüfter Techniker Fahrzeugtechnik
SV Büro Ralf Linke
Schänkenweg 6
01109 Dresden
Handy: 0172 / 36 26 399
Mail: info@unfallgutachter-dresden.de
Unfall - Warum benötige ich einen Gutachter?
Ein Unfallgutachter nimmt Ihr Fahrzeug nach einem Unfall unter die Lupe und bestimmt für Sie die Höhe der anfallenden Reparaturkosten durch Erstellung eines Gutachtens. Dieses dient als Grundlage für eine Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Versicherung. Das Gutachten dient außerdem der Beweissicherung für eventuell auftretende Streitigkeiten über einen Rechtsanwalt oder sogar vor Gericht.
Sollte die Reparatur aufgrund der Schadenshöhe nicht mehr als sinnvoll erscheinen, ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs und bestimmt den Restwert Ihres Unfallfahrzeugs. Weiterhin legt der Sachverständige eine Wertminderung Ihres Autos fest. Zudem bestimmt Gutachter den Nutzungsausfall für Sie.
Ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nach einem Unfall ausreichend?
Nach einem Unfall hat ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt für Schäden über 700 Euro bei Versicherungen oft keine Gültigkeit. Der Kostenvoranschlag von einer Werkstatt ist der Versicherung gegenüber auch bindent. Sollte sich während der Reparatur heraus stellen, dass weitere Bauteile defekt sind die von außen (ohne Demontagearbeiten) nicht ersichtlich waren, ist die Versicherung nicht verpflichtet diese Kosten zu übernehmen. Das ist bei einem Sachverständigen anders. Er kann sein erstelltes Gutachten jederzeit erweitern und die Versicherung ist verpflichtet die Kosten zu übernehmen.
Zudem kann eine Werkstatt beispielsweise keine Wertminderung und keinen Nutzungsausfall ermitteln. Dies obliegt einzig und alleine einem Kfz-Sachverständigen.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, werden Sie ohne den selbst beauftragten "freien und unabhängigen Sachverständigen", der die Beweise in Form eines Gutachtens für Sie sichergestellt hat, höchstwahrscheinlich in Schwierigkeiten geraten.
Wertminderung?
Diese erhalten Sie nur über einen Gutachter!
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden und erfolgter Reparatur irgendwann einmal verkaufen möchten, bekommen Sie am Markt oft nicht mehr den Preis, welchen Sie ohne den Vorschaden bekommen würden. Ihr Fahrzeug hat also einen verminderten Wert. Diesen finanziellen Nachteil können Sie bei der Versicherung geltend machen. Erstattet wird die sog. Wertminderung von der Kfz-Haftpflichtversicherung aber nur, wenn sie von einem Kfz-Sachverständigen in einem Unfallgutachtenfestgestelltwurde!
Nutzungsausfall?
Ist Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt, steht Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Für die Zeit der Reparatur oder im Fall eines Totalschadens (für den Zeitraum einer Ersatzbeschaffung) können Sie zwischen der Nutzung eines Mietwagens oder alternativ einen "Nutzungsausfall" geltend machen, den Sie sich auszahlen lassen können. Den Nutzungsausfall und dessen Höhe legt der Kfz-Sachverständige im Unfallgutachten fest.
Unfallgutachter beim Kaskoschaden
Im Kaskofall ist die Versicherung „weisungsberechtigt". Das bedeutet, die Versicherung ist berechtigt, ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die Versicherung selbst. Sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, hat der Versicherte die Möglichkeit, ein sogenanntes „Sachverständigenverfahren" einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei seinen selbst ausgewählten Sachverständigen.SV Büro-Ralf Linke - staatl. geprüfter Kfz-Techniker und Kfz-Meister. Zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung mit gepr. Qualifikation.